STEUERN | 15. Juli 2024

Verschärfung der steuerlichen Behandlung von Fremdwährungskonten

Durch die Neuregelung in Randziffer 131 des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022 hat die Finanzverwaltung die Steuerpflicht von Fremdwährungsgewinnen erweitert.

Was besagt die Neuregelung?
Währungsgewinne/-verluste aus der Veräußerung oder Rückzahlung
– einer verbrieften oder unverbrieften verzinslichen Kapitalforderung
oder
– eines verzinslichen Fremdwährungsguthabens
zählen nach § 20 Ab. 2 Nr. 7 EStG zu Kapitaleinkünften und unterliegen der Abgeltungsteuer.
Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr existiert dabei nicht.

Wie erfolgt die Anwendung in der Praxis ?
Die Neuregelung findet „auf alle offenen Fälle“ Anwendung.
Bis zum 31.12.2024 sind die Steuerpflichtigen dafür verantwortlich, die Gewinne aus Fremdwährungsgeschäften zu ermitteln und dem Finanzamt zu erklären.
Spätestens ab 2025 haben Banken die Pflicht, Fremdwährungsgewinne zu melden und die fällige Steuer automatisch abzuführen.

Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Verschaerfung_Fremdwaehrungskonten PDF.

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