STEUERNEWS | 05. FEBRUAR 2024

Verschärfung der Fristen von Verrechnungspreisdokumentationen

Die Finanzverwaltung erhöht den Druck auf eine zeitnahe Erstellung

Um die Kooperation zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen zu verbessern, wurden im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie mehrere Vorschriften bzgl. der steuerliche Außenprüfung geändert.

Welche Verschärfungen ergeben sich daraus für Steuerpflichtige?

  • Der neue § 90 Abs. 3 S. 5 AO verlangt von Steuerpflichtigen ihre Verrechnungspreisdokumentationen ohne Anforderung innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorzulegen
  • Darüber hinaus darf die Finanzverwaltung die Verrechnungspreisdokumentationen auch ohne Außenprüfung jederzeit verlangen

Die zeitnahe Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation gewinnt dadurch maßgeblich an Bedeutung.

Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Verrechnungspreisdokumentationen PDF.

Standorte: Iserlohn | HagenAttendorn | Witten | Siegen