Recht | 20.08.2020
Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Schriftlicher Antrag erforderlich
Das Bundeszentralamt für Steuern erhält aktuell eine wachsende Anzahl an telefonischen oder per E-Mail erstellten Anträgen auf die Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Anfragen, welche Daten unter dieser Nummer gespeichert sind. Doch die USt-IdNr. wird gemäß nach § 27a Abs. 1 Satz 4 UStG nur nach einem schriftlichen Antrag vergeben. Gleiches gilt für allgemeine Fragen zur Vergabe bzw. zu allen Fragen bzgl. der gespeicherten Daten oder der Eintragung von Euroadressen.
In einem schriftlichen Antrag müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,
- Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,
- Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.
Über ein Kontaktformular auf der Seite des BZSt kann der Antrag bequem online ausgefüllt und abgeschickt werden. Für eventuelle Abstimmungen und Rückfragen ist es ratsam, eine Telefonnummer oder Faxnummer zu hinterlegen. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt in den meisten Fällen innerhalb von 48 Stunden. Eine erfolgreiche Bestätigung kann nur erfolgen, wenn der Antragsteller als Unternehmer beim zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt entsprechende Daten bereits übermittelt wurden.
Quelle: BZSt, Meldung v. 19.8.2020