STEUERNEWS | 08. Februar 2023
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen
Ab 2022 sind kleinere Photovoltaikanlagen rückwirkend steuerfrei
Am 16.12.2022 hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) zugestimmt. Dies betrifft aber nur Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen worden sind. Die Änderungen bei der Einkommensteuer gelten schon für das Besteuerungsjahr 2022. Die steuerliche Entlastung wird nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die Umsatzsteuer betreffen.
Folgende PV-Anlagen sind steuerfrei:
- PV-Anlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW (peak)
- PV-Anlagen auf, an oder in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten sonstigen Gebäuden mit einer installierten Leistung von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit
- beim Betrieb mehrerer Anlagen bis max. 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem oder pro Mitunternehmerschaft
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Photovoltaikanlagen PDF.