SteuerNews | 27. Juni 2022
Steuerersparnis durch Studienkosten
Unterschiedliche Handhabung der Steuerersparnis
Sonderausgaben oder Werbungskosten? Studienkosten sind generell absetzbar. Es spielt aber eine wesentliche Rolle, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Bei einer Erstausbildung können die Kosten für eine Ausbildung nur als Sonderausgaben bis zu 6.000 € jährlich abgesetzt werden. Studierende, die sich im Zweitstudium befinden, können ihre Kosten weiterhin unbegrenzt als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
Nähere Informationen siehe Steuerersparnis bei Studienkosten PDF.