Steuernews | 08. Mai 2023
STEUERERMÄßIGUNG FÜR DIE
INSTALLATION EINER PV-ANLAGE
Einkommensteuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen gemäß § 35c EStG
Für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 kann für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum die Einkommensteuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Diese betrifft sowohl die Einkommensteuer ab dem 01.01.2022 als auch die Umsatzsteuer ab dem 01.01.2023. Das Besteuerungsverfahren ist aufwendig und es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 35c EStG auch für die Installation einer PV-Anlage vorliegen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Steuerermaeßigung PV-Anlage PDF.