STEUERN | 16. November 2024
Verluste aus Termingeschäften steuerlich wieder voll nutzbar
Seit Einführung des Jahressteuergesetzes 2020 dürfen Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von EUR 20.000 mit Gewinnen aus ebensolchen Geschäften verrechnet werden. Diese Beschränkung erklärte der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 07.06.2024, VIII B 113/23 nun für verfassungswidrig.
Geplante Änderungen im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024
- Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften
- Entfall der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen im Privatvermögen
(Rückwirkend geltend bis 2020)
Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, weshalb eine endgültige Rechtskraft noch nicht erreicht ist.
Alle Details zu diesem Thema finden Sie hier.