STEUERNEWS | 10. Februar 2025
SCHENKUNGSTEUER BEI NIEDRIG VERZINSTEN DARLEHEN
Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens zählt als gemischte Schenkung
Der Bundesfinanzhof hat sich im Jahr 2024 erneut mit der Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen befasst und im Zuge dessen klargestellt, dass die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens grundsätzlich als gemischte Schenkung zu versteuern ist.
Eine Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Darlehen innerhalb von Familien und zwischen nahen Angehörigen.
1. Bewertung von Zinsvorteilen
Die Zinssätze sollten unter Berücksichtigung der aktuellen Marktzinsen festgelegt werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
2. Dokumentation von Darlehensverträgen
Darlehensverträge sollten immer klar und transparent gestaltet sowie dokumentiert sein. Nur so lassen sich ungewünschte Steuerfolgen vermeiden.
Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Schenkungssteuer_Darlehen PDF.