RECHT | 23. Februar 2024
Anspruch auf Löschung anonymer Bewertungen im Internet
Individualisierung und Prüfungsmöglichkeit sind Voraussetzungen für öffentlich zugängliche Bewertungen
Haben Unternehmen einen Löschungsanspruch auf anonym abgegebene Bewertungen im Internet?
Nach Beschluss des OLG Hamburg lautet die Antwort ja, auch wenn diese Entscheidung derzeit noch nicht rechtskräftig ist.
Demnach können Arbeitgeber die Löschung einer anonymen Bewertung verlangen, wenn der Portalbetreiber den Bewerter nicht so individualisiert, dass der Arbeitgeber den beruflichen Kontakt und die Kritik auf das Vorliegen einer tatsächlichen Grundlage überprüfen kann. Datenschutzrechtliche Bestimmungen dürfen in diesem Zusammenhang nicht als Gegenargument herangezogen werden.
Alle Details zu diesem Thema finden Sie in anonyme-Bewertungen PDF.