Journal

Wer auf dem Stand bleibt, sieht mehr.

Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

Der Bundesfinanzhof hat sich im Jahr 2024 erneut mit der Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen befasst und im Zuge dessen klargestellt, dass die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens grundsätzlich als gemischte Schenkung zu versteuern ist.

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E-Rechnung wird zur Pflicht

Seit Einführung des Jahressteuergesetzes 2020 dürfen Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von EUR 20.000 mit Gewinnen aus ebensolchen Geschäften verrechnet werden. Diese Beschränkung erklärte der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 07.06.2024, VIII B 113/23 nun für verfassungswidrig.

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Verluste aus Termingeschäften steuerlich wieder voll nutzbar

Seit Einführung des Jahressteuergesetzes 2020 dürfen Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von EUR 20.000 mit Gewinnen aus ebensolchen Geschäften verrechnet werden. Diese Beschränkung erklärte der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 07.06.2024, VIII B 113/23 nun für verfassungswidrig.

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Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe von Aussetzungszinsen

Im Rahmen des Einspruchverfahrens kann ein Steuerpflichtiger die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, zum Beispiel eines Steuerbescheides, beantragen. Sofern und soweit die Aussetzung der Vollziehung vom Finanzamt gewährt worden ist, muss der Steuerpflichtige zunächst die jeweils angegriffene Steuer nicht an das Finanzamt bezahlen.

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Scheinselbstständigkeit

Für Unternehmen gilt es stets zu prüfen, ob ein Auftragnehmer selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Gelangt die Deutsche Rentenversicherung nämlich im Zuge einer Prüfung zu dem Schluss, dass ein als selbstständig eingestufter Auftragnehmer in Wahrheit ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer ist, hat das weitreichende Konsequenzen.

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