STEUERN | 01. Januar 2025
Die E-Rechnung wird zur Pflicht
Rechtzeitige Umstellung auf E-Rechnungen im strukturierten Format
Nach dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ab dem 01.01.2025 zwischen inländischen Unternehmen in den nächsten Jahren schrittweise zur Pflicht.
Aufgrund des Umstellungsaufwands gibt es zwar einige Übergangsregelungen, der zeitliche Aufschub gilt allerdings nur für Rechnungsaussteller. Als unternehmerischer Rechnungsempfänger müssen Sie bereits ab dem ersten Tag in der Lage zu sein, die neuen E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Die wichtigsten Fragen im Überblick:
- Was ändert sich?
- Welche Formate sind für E-Rechnungen zulässig?
- Wie geht man als Unternehmen am besten bei der Umstellung vor?
- Wie archiviert man E-Rechnungen prüfungssicher?
- Welche wesentlichen Änderungen und Ergänzungen ergeben sich aus dem finalen BMF-Schreiben vom 15.10.2024?
Die Antworten auf diese Fragen und alle Detailinformationen finden Sie hier:
Mandanteninformation_E-Rechnung.pdf
Mandanteninformation_E-Rechnung_finales_BMF_Schreiben.pdf