RECHT | 21. MÄRZ 2024
Die EU-Lieferkettenrichtlinie kommt
Weitgehende Kontroll- und Berichtspflichten über die gesamte Lieferkette
Die EU-Lieferkettenrichtlinie sieht vor, dass Unternehmen in Zukunft über ihre gesamte Lieferkette hinweg die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards sicherstellen.
Wer ist in Deutschland betroffen?
Die EU-Lieferkettenrichtlinie sieht vor, dass Unternehmen in Zukunft über ihre gesamte Lieferkette hinweg die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards sicherstellen.
Wer ist in Deutschland betroffen?
- Unternehmen mit einer Größe ab 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Eine Umsatzschwelle ist bislang in der Richtlinie nicht vorgesehen
Was sind die Abweichungen zum deutschen Gesetz?
- Relevant ist die gesamte Lieferkette, d.h. auch die Zulieferer der Zulieferer und deren Zulieferer
- Es gilt ein risikobasierter Ansatz, d.h. für Zulieferer in der EU ist faktisch keine Prüfung notwendig
- Die Kontrolle, z.B. von Umweltverstößen, ist strenger
- Die zivilrechtliche Haftung wird ausgeweitet
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber auf die Vorgaben der EU reagiert und wie er die EU-Lieferkettenrichtlinie ins deutsche Recht transformiert.
Alle Details zu diesem Thema finden Sie in EU-Lieferkettenrichtlinie PDF.