Reform der Grundsteuer

Am 26. November 2019 wurde das Gesetz zur Reform der Grundsteuer (GrStRefG) im Bundesrat verabschiedet.
Die Neuregelungen treten zum 01.01.2022 in Kraft.
Sämtliche Grundstücke in Deutschland (rund 36 Millionen) werden zu diesem Hauptfeststellungszeitpunkt neu bewertet.
Die Grundsteuer wird dann erstmalig ab dem Jahr 2025 nach den neuen Regelungen erhoben.

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