Erweiterte Grundstückskürzung (FoStoG)

Der Entwurf zu den Ergänzungen durch das Fondstandortgesetz (FoStoG) wurde am 23.03.2022 veröffentlicht. Die sogenannte erweiterte Grundstückskürzung können Unternehmen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags beantragen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz nutzen und verwalten.

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Besteuerung von Kryptowährungen

Am 01.08.2021 wurde das Transparenzregister zum Vollregister. Seitdem gelten rechtsformabhängige Übergangsfristen innerhalb derer eine Meldung des wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister erfolgen muss.

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Neureglung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Entwurf der EU zur Neuregelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen liegt seit April 2021 in Form der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor. Das Thema Nachhaltigkeit soll dadurch immer mehr in den Jahresabschlüssen und Lageberichten des Mittelstandes an Bedeutung gewinnen. Ziel ist es, ein nachhaltigeres und verantwortungsbewussteres Handeln der Unternehmen zur unterstützen und zu fördern.

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Erleichterungen bei der Lohnsummenregelung

Finanzämter können auf die Nacherhebung der Erbschaftsteuer verzichten
Mit einer befristeten Sonderregelung kann das Unternehmensvermögen unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % bzw. zu 100 % von der Erbschaft-/Schenkungsteuer befreit werden. Ziel ist es, von der Corona-Krise schwer getroffene Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten und deren Chancen auf eine Fortführung zu erhöhen.

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Globale Mindestbesteuerung

Die OECD hat am 20.12.2021 Modellregelungen zur Umsetzung einer globalen Mindestbesteuerung veröffentlicht. Ziel ist es, damit steuerlichen Herausforderungen zu begegnen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben.

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Neue Verwaltungsgrundsätze

Die neuen Verwaltungsgrundsätze ersetzen bestehende Verwaltungsgrundsätze, die nicht bereits im Dezember 2020 aktualisiert wurden, und folgen zugleich den Aktualisierungen der Verrechnungspreise im Außensteuergesetz (AStG) aus Mai 2021. Sie verfolgen das Ziel, eine international einheitliche Auslegung und Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu erreichen.

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Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2019 die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum beschlossen. In der Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 werden 20 % der Aufwendungen durch einen direkten Abzug von der Einkommensteuerschuld gem. § 35c EstG gefördert.

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