Absenkung der Steuerzinsen

Am 08.07.2022 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zugestimmt. Der Zinssatz für Zinsen wird rückwirkend ab dem 01.01.2019 nach § 233a AO für die Vollverzinsung auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) reduziert.

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Steuerersparnis durch Studienkosten

Sonderausgaben oder Werbungskosten? Studienkosten sind generell absetzbar. Es spielt aber eine wesentliche Rolle, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Bei einer Erstausbildung können die Kosten für eine Ausbildung nur als Sonderausgaben bis zu 6.000 € jährlich abgesetzt werden.

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