Steuerermäßigung für die Installation einer PV-Anlage

Für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 kann für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum die Einkommensteuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Diese betrifft sowohl die Einkommensteuer ab dem 01.01.2022 als auch die Umsatzsteuer ab dem 01.01.2023.

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