Für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 kann für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum die Einkommensteuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Diese betrifft sowohl die Einkommensteuer ab dem 01.01.2022 als auch die Umsatzsteuer ab dem 01.01.2023.
Neue BFH-Rechtsprechung zum „jungen Verwaltungsvermögen“
Die Finanzverwaltung hat mit dem Ländererlass vom 13.10.2022 (§ 13b ErbStG) ausführlich zur Entstehung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln bei Vermögensumschichtungen Stellung genommen.
Steuerfreiheit für kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke
Am 16.12.2022 hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) zugestimmt. Dies betrifft aber nur Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen worden sind.
Steuerfreiheit für kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke
Für die bereits vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen kann beim Finanzamt ein Antrag auf Steuerfreiheit gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese nur eine Leistung bis 10 kWp haben.
Steuerentlastungsgesetz 2022
Der Bundesrat hat am 20.05.2022 dem Steuerentlastungsgesetz 2022 rückwirkend zum 01.01.2022 zugestimmt, um steigende Energiepreise abzufedern.
Absenkung der Steuerzinsen
Am 08.07.2022 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zugestimmt. Der Zinssatz für Zinsen wird rückwirkend ab dem 01.01.2019 nach § 233a AO für die Vollverzinsung auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) reduziert.
Steuerersparnis durch Studienkosten
Sonderausgaben oder Werbungskosten? Studienkosten sind generell absetzbar. Es spielt aber eine wesentliche Rolle, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Bei einer Erstausbildung können die Kosten für eine Ausbildung nur als Sonderausgaben bis zu 6.000 € jährlich abgesetzt werden.