Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe von Aussetzungszinsen

Im Rahmen des Einspruchverfahrens kann ein Steuerpflichtiger die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, zum Beispiel eines Steuerbescheides, beantragen. Sofern und soweit die Aussetzung der Vollziehung vom Finanzamt gewährt worden ist, muss der Steuerpflichtige zunächst die jeweils angegriffene Steuer nicht an das Finanzamt bezahlen.

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