Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichten

Mit der neuen EU-Richtlinie (CSRD) für Nachhaltigkeitsberichterstattung wir erstmals eine Berichts­erstattungs­pflicht eingeführt. Die Regelungen aus dem Jahr 2021 sollen ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten und künftig das Greenwashing verhindern.

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Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Das Lieferkettengesetz (LkSG) tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab dem 01. Januar 2024 sinkt dann die Anwendbarkeitsschwelle auf mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.

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Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beschlossen

Nachdem Bundestag und Bundesrat am 24. und 25. Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beschlossen haben, tritt es am 01.01.2024 in Kraft. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die Zivilrechtslage praxisnah an das moderne Wirtschaftsleben anzupassen und die höchstrichterliche Rechtsprechungslinien umzusetzen.

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