Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Das Lieferkettengesetz (LkSG) tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab dem 01. Januar 2024 sinkt dann die Anwendbarkeitsschwelle auf mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.

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Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beschlossen

Nachdem Bundestag und Bundesrat am 24. und 25. Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beschlossen haben, tritt es am 01.01.2024 in Kraft. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die Zivilrechtslage praxisnah an das moderne Wirtschaftsleben anzupassen und die höchstrichterliche Rechtsprechungslinien umzusetzen.

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Lieferkettengesetz verabschiedet

Da die Mehrheit der deutschen Großunternehmen bis zum Jahr 2020 keine freiwillige Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten veranlasst hat, wurde nun zu diesem Zweck ein Gesetz auf den Weg gebracht und am 11.06.2021 im Bundestag verabschiedet.

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