Mit der neuen EU-Richtlinie (CSRD) für Nachhaltigkeitsberichterstattung wir erstmals eine Berichtserstattungspflicht eingeführt. Die Regelungen aus dem Jahr 2021 sollen ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten und künftig das Greenwashing verhindern.
Lieferkettengesetz tritt in Kraft
Das Lieferkettengesetz (LkSG) tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab dem 01. Januar 2024 sinkt dann die Anwendbarkeitsschwelle auf mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.
Transparenzregister – Kurzfristiger Handlungsbedarf
Der Deutsche Bundestag hat die Umstellung des Transparenzregisters zu einem Vollregister beschlossen. Das Gesetz ist am 01.08.2021 in Kraft getreten und hat das Ziel, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht besser bekämpfbar zu machen.
Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens
Zum 01. April 2022 hat der Gesetzgeber Änderungen zum Feststellungsverfahren des sozialversicherungsrechtlichen Status beschlossen.
BGH-Urteil zu staatlichen Entschädigungsleistungen
Der BGH hat mit Urteil vom 17.03.2022 (III ZR 79/21) Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche auf Grund coronabedingter flächendeckender Betriebsschließungen im Zeitraum Frühjahr 2020 abgelehnt.
Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts (KöMoG) verabschiedet
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) zugestimmt. Somit kann das Gesetz zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Erklärtes Ziel des KöMoG ist die weitgehende Beseitigung der steuerlichen Nachteile bzw. Komplexität der Personengesellschaftsbesteuerung.
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beschlossen
Nachdem Bundestag und Bundesrat am 24. und 25. Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beschlossen haben, tritt es am 01.01.2024 in Kraft. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die Zivilrechtslage praxisnah an das moderne Wirtschaftsleben anzupassen und die höchstrichterliche Rechtsprechungslinien umzusetzen.