RECHT | 17. März 2022

BGH-Urteil zu staatlichen Entschädigungsleistungen

Kein Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen wegen Betriebsschließung
Der BGH hat mit Urteil vom 17.03.2022 (III ZR 79/21) Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche auf Grund coronabedingter flächendeckender Betriebsschließungen im Zeitraum Frühjahr 2020 abgelehnt.

Begründung:

  • keine Entschädigung gemäß § 28 Abs. 1 lfSG, da dieser Paragraph nicht auf flächendeckende Schutzmaßnahmen anzuwenden ist
  • kein Anspruch gemäß § 56 Abs. 1 lfSG, da es sich nicht um eine gezielte Einzelmaßnahme gegen den Kläger handelt
  • keine Entschädigung gemäß § 65 Abs. 1 IfSG, da dieser Paragraph nur bei Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten greift

Seiner sozialstaatlichen Verantwortung ist der Staat laut BGH mit seinen Corona-Hilfen hinreichend nachgekommen.

Nähere Informationen siehe staatliche BGH-Urteil Entschaedigung PDF.

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