RECHT | 17. März 2022
BGH-Urteil zu staatlichen Entschädigungsleistungen
Kein Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen wegen Betriebsschließung
Der BGH hat mit Urteil vom 17.03.2022 (III ZR 79/21) Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche auf Grund coronabedingter flächendeckender Betriebsschließungen im Zeitraum Frühjahr 2020 abgelehnt.
Begründung:
- keine Entschädigung gemäß § 28 Abs. 1 lfSG, da dieser Paragraph nicht auf flächendeckende Schutzmaßnahmen anzuwenden ist
- kein Anspruch gemäß § 56 Abs. 1 lfSG, da es sich nicht um eine gezielte Einzelmaßnahme gegen den Kläger handelt
- keine Entschädigung gemäß § 65 Abs. 1 IfSG, da dieser Paragraph nur bei Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten greift
Seiner sozialstaatlichen Verantwortung ist der Staat laut BGH mit seinen Corona-Hilfen hinreichend nachgekommen.
Nähere Informationen siehe staatliche BGH-Urteil Entschaedigung PDF.