RECHT | 31. Juli 2025

BGH ERKLÄRT GÄNGIGE AGB-KLAUSEL WEGEN INTRANSPARENZ FÜR UNWIRKSAM

Blanko-Verweis verstößt gegen das Transparenzgebot

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 10. Juli 2025 die häufig in AGBs verwendete Einbeziehungsklausel „Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abrufbar über www.firmenadresse.de/agb).“ für unwirksam erklärt, da anhand des Verweises nicht erkennbar ist, welche Fassung der AGB gelten soll und deshalb nachträgliche einseitige Änderungen durch den Anbieter möglich sind.

Sich daraus ergebende Handlungsempfehlungen für die Praxis

Unternehmen sollten bei Verträgen immer darauf achten:

  • AGB in Textform beizufügen oder auf eine spezielle Fassung zu verlinken
  • Keine dynamischen Verweise ohne konkrete Fassung zu verwenden

Alle Details zu diesem Thema finden Sie in BGH-Urteil_ AGB PDF.

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