STEUERNEWS | 12. März 2025
ANTRAG AUF GRUNDSTEUERERLASS
BIS ZUM 31.03.2025 STELLEN
Unter welchen Voraussetzungen kann man einen Antrag auf Grundsteuererlass stellen?
Nach § 34 GrStG ist die Grundsteuer auf Antrag zu erlassen:
- Wenn sich der Rohertrag des Grundstücks um mehr als 50 % gemindert hat. In diesem Fall wird die Grundsteuer in Höhe von 25 % erlassen.
- Wenn sich der Rohertrag des Grundstücks um 100 % gemindert hat. In diesem Fall wird die Grundsteuer in Höhe von 50 % erlassen.
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Der Steuerpflichtige darf nicht für die Minderung des Rohertrags verantwortlich sein.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Antrag auf Grundsteuererlass für das Jahr 2024 ist bis zum 31.03.2025 bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.
Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Grundsteuererlass PDF.