Steuernews | 15. August 2022
Absenkung der Steuerzinsen
Rückwirkende Absenkung der Steuerzinsen auf 0,15 % beschlossen
Am 08.07.2022 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zugestimmt. Der Zinssatz für Zinsen wird rückwirkend ab dem 01.01.2019 nach § 233a AO für die Vollverzinsung auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) reduziert. Die regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit des Zinssatzes erfolgt alle 2 Jahre, erstmals zum 01.01.2024.
Nähere Informationen siehe Absenkung der Steuerzinsen PDF.