Steuernews | 23. August 2022
Steuerentlastungsgesetz 2022
Schnelle und spürbare Entlastungen beschlossen
Der Bundesrat hat am 20.05.2022 dem Steuerentlastungsgesetz 2022 rückwirkend zum 01.01.2022 zugestimmt, um steigende Energiepreise abzufedern.
Welche Vergünstigungen sind u. a. im Entlastungspaket festgelegt?
- Anhebung des Grundfreibetrages, der Entfernungspauschale und des Arbeitnehmer-Pauschalbetrages
- Beibehaltung des Homeoffice-Pauschale
- Auszahlung der Energiepauschale (EPP) und des Kinderbonus
Nähere Informationen siehe Steuerentlastungen 2022 PDF.