Steuernews | 24. Juni 2022
Vorsicht bei der Bezeichnung
Unternehmergesellschaft (UG)
Haftung wegen unvollständiger Rechtsformbezeichnung
Mit dem Urteil vom 13.01.2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) , Az. III ZR 210/20, die persönliche Haftung des Vertreters einer UG (haftungsbeschränkt) gem. § 5a Abs. 1 GmbHG beschlossen, falls die Gesellschaft auf den Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Geschäftsverkehr verzichtet.
Welche Rechtsfolgen kann das Abkürzen oder Weglassen des Zusatzes verursachen?
Nähere Informationen siehe Unternehmensgesellschaft im Geschaeftsbereich PDF.