SteuerNews | 13. Juni 2022
Änderung der Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbefreiung für den Sport
Deutschlands Sportvereinen droht der Verlust des Steuerprivilegs
Mit dem Urteil vom 21.04.2022 hat der Bundesfinanzhof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass sich Sportvereine gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht mehr auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleiteten Steuerfreiheit berufen können. Demnach wäre die Steuerbefreiung aufgehoben und es käme zu einer Umsatzsteuerpflicht.
Mit dem Urteil vom 21.04.2022 hat der Bundesfinanzhof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass sich Sportvereine gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht mehr auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleiteten Steuerfreiheit berufen können. Demnach wäre die Steuerbefreiung aufgehoben und es käme zu einer Umsatzsteuerpflicht.
Wie genau die Finanzverwaltung und der Gesetzgeber auf die geänderte Rechtsprechung reagieren, bleibt abzuwarten.
Nähere Informationen siehe PDF.