SteuerNews | 23. Mai 2022
Besteuerung von Kryptowährungen
Der Verkauf von Kryptowährungen zählt als privates Veräußerungsgeschäft
Nach derzeitiger Auffassung wird auf Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen die Einkommensteuer nach § 23 EstG erhoben. Die Gewinne sind nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zuzuordnen.
Kauf und Verkauf
- Liegt zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr, ist der Gewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig
- Es besteht eine Freigrenze von € 600,–
Tausch gegen andere Kryptowährungen
- Auch der durch einen Tausch erzielte Gewinn ist nach § 23 EStG steuerpflichtig
- Die Steuerschuld entsteht mit der Vollziehung des Tausches
Abgrenzung zur Gewerblichkeit
- Wenn die Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird, werden Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb nach § 15 EStG erzielt
Im Rahmen der Steuererklärung ist eine detaillierte Transaktionshistorie einzureichen, in der sämtliche An- und Verkäufe chronologisch dargestellt werden.
Nähere Informationen siehe Besteuerung Kryptowaehrungen PDF.