STEUERNEWS | 21. Februar 2025

STEUERLICHE ERLEICHTERUNG BEI DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE DURCH MITARBEITER

Geldwerter Vorteil oder Schenkung?
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20. November 2024 (VI R 21/22) über die steuerliche Behandlung der Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter befunden – ein Urteil mit erheblichen Steuervorteilen für die betroffenen Mitarbeiter.

Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Mitarbeiter hat er dabei als Schenkung und nicht als geldwerten Vorteil eingestuft, der der Lohnsteuer unterläge.

 Grundlage für diese Entscheidung:

  • Nachfolgeregelung als Hauptmotiv:
    Fähige Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
  • Unabhängigkeit vom Arbeitsverhältnis:
    Die Übertragung der Gesellschaftsanteile war nicht an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft
  • Höhe des Preisnachlasses:
    Der Vorteil für den Arbeitnehmer ist deutlich höher als das bisherige Bruttojahresgehalt, was eine Lohnzahlung nicht plausibel erscheinen lässt

Fazit
Dieses Urteil eröffnet neue Möglichkeiten für die Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter, erfordert aber für die Einstufung als Schenkung eine entsprechende Vertragsgestaltung.

Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Unternehmensnachfolge_Mitarbeiter PDF.

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