STEUERNEWS | 22. August 2024

Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe von Aussetzungszinsen

Was sind Aussetzungszinsen?
Im Rahmen des Einspruchverfahrens kann ein Steuerpflichtiger die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, zum Beispiel eines Steuerbescheides, beantragen. Sofern und soweit die Aussetzung der Vollziehung vom Finanzamt gewährt worden ist, muss der Steuerpflichtige zunächst die jeweils angegriffene Steuer nicht an das Finanzamt bezahlen. Wenn der Einspruch gegen den Steuerbescheid jedoch endgültig keinen Erfolg gehabt hat, ist der angefochtene Betrag, dessen Vollziehung ausgesetzt worden ist, zurzeit mit 0,5 % je Monat zu verzinsen.

Verfassungsrechtliche Zweifel
Das Finanzgericht München hat nun mit Beschluss vom 24.06.2024 (Aktenzeichen 7 V 11/24) Zweifel an der Höhe der Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr, geäußert, da dieser Zinssatz deutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegen würde. Dieser hohe, gesetzlich festgelegte Zinssatz, drohe nur bei Steuerpflichtigen mit Liquiditätsproblemen zur Anwendung zu kommen. Dies stelle eine Kollision mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes dar.

Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Aussetzungszinsen PDF.

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