STEUERN | 15. Mai 2024

Steuerliche Konsequenzen des
Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes

Welche Änderungen ergeben sich daraus für Vermieter und Mieter?
Vermieter dürfen die Kosten für die Breitband- und Kabelfernsehversorgung nur noch bis zum 30.06.2024 im Rahmen der Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Danach ist der Mieter selbst für den Abschluss eines solchen Vertrages verantwortlich.

Was droht Vermietern bei einer Zuwiderhandlung?
Stellt der Vermieter seinen Mietern weiterhin die Breitband- und Kabelfernsehversorgung gegen Entgelt zur Verfügung, geht er das Risiko ein, dass die erweiterte Grundstückskürzung wegfällt, sprich die Verwaltung des Grundbesitzes vollständig gewerbesteuerpflichtig wird.

Aktueller Sachstand
Ob diese steuerlichen Konsequenzen beabsichtigt waren, ist fraglich. Eine Klarstellung seitens der Finanzverwaltung steht noch aus. Deshalb ist es für Vermieter ratsam, die Bereitstellung der Breitband- und Kabelfernsehversorgung ab dem 01.07.2024 immer den Mietern zu überlassen.

Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Novelle Telekommunikationsgesetz PDF.

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