RECHT | 9. April 2024
Handelsregisterveröffentlichungen und Datenschutz
BGH bestätigt die Anwendbarkeit der DS-GVO und sieht keinen Widerspruch
Da seit dem 01.08.2022 der Online-Abruf aller im Handelsregister hinterlegten Unterlagen und Daten kostenlos für jedermann zugänglich ist, stellte sich die Frage, ob dies mit den europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen vereinbar ist. Der BGH beantwortete diese mit Ja.
Zum Hintergrund:
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG beantragte die Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts im Handelsregister, da er sich aufgrund des Handels mit Sprengstoff in Gefahr sieht.
Zur Urteilsbegründung:
Der BGH hat den Antrag abgelehnt und die Entscheidung damit begründet, dass diese Informationen im Handelsregister zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen des Registergerichtes erforderlich seien und sie den Schutz der Sicherheit, Lauterkeit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs im kaufmännischen und handelsgesellschaftlichen Bereich gewährleisten.
Ausdrücklich offengelassen wurde die Frage, ob bei einer konkreten und nachweislichen Gefahr für Leib und Leben im Ausnahmefall ein Löschungsanspruch besteht, der im o. g. Fall nicht gegeben war.
Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Handelsregisterveröffentlichungen und Datenschutz PDF.