RECHT | 21. MÄRZ 2024

Die EU-Lieferkettenrichtlinie kommt

Weitgehende Kontroll- und Berichtspflichten über die gesamte Lieferkette
Die EU-Lieferkettenrichtlinie sieht vor, dass Unternehmen in Zukunft über ihre gesamte Lieferkette hinweg die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards sicherstellen.

Wer ist in Deutschland betroffen?

  • Unternehmen mit einer Größe ab 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Eine Umsatzschwelle ist bislang in der Richtlinie nicht vorgesehen
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Was sind die Abweichungen zum deutschen Gesetz?

  • Relevant ist die gesamte Lieferkette, d.h. auch die Zulieferer der Zulieferer und deren Zulieferer
  • Es gilt ein risikobasierter Ansatz, d.h. für Zulieferer in der EU ist faktisch keine Prüfung notwendig
  • Die Kontrolle, z.B. von Umweltverstößen, ist strenger
  • Die zivilrechtliche Haftung wird ausgeweitet
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Insgesamt bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber auf die Vorgaben der EU reagiert und wie er die EU-Lieferkettenrichtlinie ins deutsche Recht transformiert.

Alle Details zu diesem Thema finden Sie in EU-Lieferkettenrichtlinie PDF.

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