RECHT | 8. September 2023
Neue Regeln für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs)
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 01.01.2024 in Kraft
Kernelement dieses Gesetzes ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters, in das sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) eintragen lassen können bzw. müssen.
Für welche GbRs besteht eine Eintragungspflicht?
- GbRs, die Immobilien besitzen
- GbRs, die an Gesellschaften beteiligt sind, die im Handelsregister eingetragen sind (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, AG)
Ohne Eintragung können ab dem 01.01.2024 keine Grundstücke und Gesellschaftsbeteiligungen mehr erworben oder veräußert werden.
Welche Pflichten ergeben sich aus der Eintragung?
- Der Namenszusatz ändert sich in „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (eGbR)
- Die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen im Transparenzregister,
wodurch ggf. bisher nicht bekannte Beteiligungsverhältnisse offengelegt werden
Um ihre Handlungsfähigkeit nach dem Jahreswechsel sicherzustellen, sollten alle betroffenen GbRs ihre Eintragung rechtzeitig vorbereiten.
Alle Details zu diesem Thema finden Sie in eGbR PDF.