Recht | 02. Juni 2023
Verkündung Hinweisgeberschutzgesetz
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen tritt in Kraft
Am 02. Juni 2023 wurde nun das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 02. Juli 2023 in wesentlichen Teilen in Kraft. Das Gesetz schützt hinweisgebende Personen (sogenannte Whistleblower), die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter relevant. Die Bußgelder bei Verstößen gegen die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle wurden gesenkt und die Bußgeldandrohung wird erst 6 Monate nach Veröffentlichung des Hinweisgeber-schutzgesetzes (HinSchG) in Kraft treten. Unternehmen müssen beachten, dass Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber der hinweisgebenden Person untersagt sind.
Nähere Informationen siehe Hinweisgeberschutzgesetz PDF.