Recht | 25. April 2023
Absetzung für Abnutzung von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
Neuregelungen für die Absetzung für Abnutzung von Gebäuden
Das BMF hat mit Schreiben vom 22.02.2023 zum Urteil des Bundesfinanzhofes vom 28. Juli 2021 Stellung genommen. Der BFH hat entschieden, dass Steuerpflichtige, die sich nach
§ 7 Absatz 4 Satz 2 EstG auf eine kürzere Nutzungsdauer des Gebäudes berufen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können. Diese müssen im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet sein, z. B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung sowie rechtliche Gegebenheiten.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Absetzung fuer Abnutzung von Gebaeuden PDF.